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28.02.20 –
„Wir haben uns immer gegen Fahrverbote ausgesprochen, denn nicht zuletzt deswegen haben wir uns für einen konsequenten Ausbau der Alternativen zum Auto eingesetzt. Schon seit 2010 gelten die EU-Grenzwerte zu Luftschadstoffen. Hätte man vor knapp neun Jahren begonnen, eine nachhaltige Verkehrswende einzuleiten, würden wir und die Gerichte jetzt nicht über Fahrverbote diskutieren.“ so Norbert Axt, Vorsitzender des Umweltausschusses.
Dennoch seien die GRÜNEN erleichtert, dass die Vergleichsverhandlungen mit der Deutschen Umwelthilfe (DUH) in Münster positiv für Oberhausen verlaufen sind. Das zeige, „dass wir seit der Klage in unserer Stadt nichts falsch gemacht haben“ so Axt weiter. So habe man im Rahmen des Luftreinhalteplans in den letzten Monaten mit verschiedenen Maßnahmen, z.B. mit einem LKW-Durchfahrverbot, der Anschaffung von mobilen Blitzanlagen zur Kontrolle der Durchfahrtsverbote, der Inbetriebnahme eines Hochleistungs-Verkehrsrechners, dem Ausbau der Radwege und anderen Maßnahmen die Emissionen reduziert. Man sei zwar beruhigt, dass man sich erst einmal nicht mit den einhergehenden Problemen von Fahrverboten beschäftigen müsse.
„Dennoch müssen wir dranbleiben, dafür zu sorgen, dass unsere Luft sauberer wird. Für die Mülheimer Straße heißt das konkret, dass wir sogenannte Pförtnerampeln wollen, um den Zufluss an den Hotspots zu steuern. Ebenso begrüßen wir die Einführung eines Tempo 30-Limits. Dieses sollte zumindest in den neuralgischen Tagesabschnitten gelten“ ergänzt Fraktionssprecher Andreas Blanke. Grundsätzlich sei auch das Thema Umweltspur nicht vom Tisch, sollten sich die Belastungen nicht dauerhaft signifikant reduzieren. Dies sei dann zwar die Ultima Ratio aber aus Sicht der GRÜNEN sei der Gesundheitsschutz der Anwohnerinnen und Anwohner prioritär zu sehen. „Ziel ist für uns, nicht die Grenzwerte irgendwie zu unterschreiten, sondern die Luftbelastungen im Sinne des Gemeinwohls soweit wie nur möglich zu reduzieren. Die Stickoxid Belastung liegt zurzeit aber über die von der EU festgesetzten Höchstgrenze von 40 Mikrogramm. Weniger schlecht ist eben noch lange nicht gut.“ so Blanke abschließend.
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