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15.12.21 –
Mit einer bloßen Entschuldigung ist es für uns nicht getan. Wir fordern die unverzügliche Rückführung der Familie nach Oberhausen.
Nachdem in der Aktuellen Stunde zu Beginn der Ratssitzung am Montag der zuständige Beigeordnete darauf hingewiesen hatte, dass die nächtliche Abschiebung der afghanischen Familie nach Recht und Gesetz erfolgt sei, kommen bei uns immer größere Zweifel an der Rechtsauffassung der Ausländerbehörde auf.
Nach Einschätzung des Anwalts der Familie hat die Ausländerbörde nicht nach geltendem Recht und Gesetz gehandelt, denn die Rückführungsfrist ins Erstaufnahmeland Kroatien würde im Dezember dieses Jahres auslaufen. Diese Frist wäre aber schon im Juni 2020 abgelaufen. Sie wurde aber wegen der pandemischen Lage ausgesetzt. Nach uns vorliegenden Informationen, gab es seit Mitte 2020 von der Oberhausener Ausländerbehörde keine Mitteilung über die Wiederaufnahme der Rücküberstellung. Die Fristen der so genannten DUBLIN-III-Verordnung sind dafür geschaffen worden, möglichst schnell Klarheit über die innereuropäische Zuständigkeit zu schaffen. Ein Regulierungsmechanismus wegen einer pandemischen oder vergleichbaren Lage ist in der Verordnung nicht vorgesehen. Somit ist die Regelung nicht eindeutig. Diese Rechtsauffassung teilen wir ausdrücklich. Der jetzt betroffenen Familie ist diese Lücke im Gesetz nicht zum Nachteil auszulegen.
Wir erwarten deshalb in dem Wissen, dass es wohl noch zwei weitere ähnlich gelagerte Fälle gibt, eine lückenlose Aufklärung dieses Verwaltungsversagens und gegebenenfalls auch personelle Konsequenzen, damit sich solch ein unwürdiger Vorgang zumindest in Oberhausen nicht nochmal wiederholt.
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