Oberhausener GRÜNE begrüßen Urteil zu Hartz IV-Sanktionen

Die Oberhausener GRÜNEN begrüßen das Hartz IV-Urteil als Etappensieg für die sozialen Grundrechte aller Bürgerinnen und Bürger. „Wir sehen darin einen richtigen Schritt in die richtige Richtung, aber auch nicht mehr“, sagt Vorstandssprecherin Louisa Baumann zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, das Hartz IV-Sanktionen für teilweise verfassungswidrig, aber grundsätzlich weiter als zulässig erklärt. „Diese Sanktionen sind menschenunwürdig; zudem bei der Vermittlung in Arbeit völlig unangebracht, Leistungsberechtigte mit Druck und Zwang erziehen zu wollen. Damit werden diese als arbeitsunwillig vorverurteilt. Aber oft liegen ganz andere Gründe dahinter, wenn zum Beispiel ein Termin beim Jobcenter nicht eingehalten wird“, so die Grüne Sprecherin weiter.

05.11.19 –

Die Oberhausener GRÜNEN begrüßen das Hartz IV-Urteil als Etappensieg für die sozialen Grundrechte aller Bürgerinnen und Bürger. „Wir sehen darin einen richtigen Schritt in die richtige Richtung, aber auch nicht mehr“, sagt Vorstandssprecherin Louisa Baumann zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, das Hartz IV-Sanktionen für teilweise verfassungswidrig, aber grundsätzlich weiter als zulässig erklärt.
„Diese Sanktionen sind menschenunwürdig; zudem bei der Vermittlung in Arbeit völlig unangebracht, Leistungsberechtigte mit Druck und Zwang erziehen zu wollen. Damit werden diese als arbeitsunwillig vorverurteilt. Aber oft liegen ganz andere Gründe dahinter, wenn zum Beispiel ein Termin beim Jobcenter nicht eingehalten wird“, so die GRÜNE weiter.

Damit unterstützen die Oberhausener GRÜNEN ganz den Kurs der Bundespartei: Sanktionen sind das falsche Instrument, um Menschen bei der Jobsuche zu unterstützen. In der Situation, in der sich viele Arbeitssuchende befinden, sind Anerkennung, individuelle Unterstützung und Motivation entscheidend. Sanktionen dagegen sind für ein Kooperations- und Vertrauensverhältnis im Beratungsprozess kontraproduktiv. Die pauschale Kürzung des Existenzminimums bringt die Betroffenen in existentielle Schwierigkeiten und geht oftmals mit psychischen Belastungen, Verschuldung, Misstrauen oder auch einem Rückzug aus dem Beratungsprozess einher. Die mit den Sanktionen verbundenen sozialen Härten sind auch angesichts der Tatsache höchst bedenklich, dass viele Sanktionen zu Unrecht ausgesprochen und deshalb von den Sozialgerichten wieder zurückgenommen werden.

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Kreisverband | Pressemitteilung